Tageslosung
Samuel sprach zu Saul: Der Geist des HERRN wird über dich kommen; da wirst du umgewandelt und ein anderer Mensch werden.1. Samuel 10,6
Termine:
Dienstag, 03.12.
AWO und BGS Salzäcker, Widmaierstr. 137
Mittwoch, 04.12.
Unterkunft für Geflüchtete, Ehrlichweg 33, Haus C
Nachbarschaft Von-Dittrich-Weg
Donnerstag, 05.12.
Pflegezentrum Bethanien, Haus Maria, Ebinger Weg 5
Bürgertreff, Europaplatz 26A
Referenten: Vikarin Christa Springer und Vikar Konstantin Weeber
Gemeindezentrum Martinskirche
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Freitag, 06.12.
Edeka Fleck, Europaplatz 20
St. Hedwig, Kirchplatz, Lieschingstr. 44
Samstag, 07.12.
Blumenscheuer, Im Gäßle 1
Laubeweg 32a
»Send me an angel«
(Pfr. Zizelmann), Bonhoefferkirche
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Sonntag, 08.12.
Erhmannhütte, Fasanenhofstraße 69
mit der Martinskantorei, Solisten und das Ensemble Musica Arcana
Martinskirche
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Montag, 09.12.
Kinderhaus KiCK, Märzenbaumstr. 35
YouTube-Kanal:
Im YouTube-Kanal der Kirchengemeinde finden Sie die Live-Streams der Gottesdienste, aber auch aufgezeichneten Gottesdienste der vergangenen Wochen und weitere Videos.
Hintergrund zum Neubau und zur Orgelstiftung MusicaSacra
Die heutige Orgel der Martinskirche
Beim Wiederaufbau der Martinskirche wurde von Anfang an auch an den Einbau einer neuen Orgel gedacht. Schon 1948, also ein Jahr vor Fertigstellung der Martinskirche nach der Zerstörung im Zweiten Weltkrieg, wurde mit der Planung der neuen Orgel begonnen.
Schon am Weihnachtsfest 1951 wurde die neue Orgel, gebaut von der Orgelbaufirma E. F. Walcker & Cie, Ludwigsburg, eingeweiht und von der Gemeinde freudig begrüßt. Freilich war diese zunächst nur ein Teilbau mit nur 2 Pedalregistern sowie den Registern des Hauptwerks. 1955 wurden dann die fehlenden Register des Pedalwerks sowie das Positivwerk eingebaut.
Der Orgelsachverständige Kirchenmusikdirektor Walther Lutz, der die Orgel 1955 abnahm, stellte dazu schon grundsätzlich fest, dass "bei der Größe der Kirche eigentlich eine dreimanualige Orgel angebracht wäre, ein derartiges Werk würde dem 'Filderdom' wohl anstehen."
Die Orgel der Martinskirche hat in den Folgejahren ihren Dienst gut getan, auch wenn die baulichen Mängel und die gravierenden Probleme, die durch die Materialien der Nachkriegszeit bedingt waren, nicht grundsätzlich behoben werden konnten.
Stets wurde überlegt, wie man die Orgel mit geringstmöglichem Aufwand in einen sinnvollen Zustand bringen könne. So wurde 1989/90 die Orgel wieder technisch instandgesetzt. In diesem Zusammenhang musste der Spieltisch samt Klaviaturen neu eingebaut werden und auch die Pedaltraktur wurde teilweise erneuert.
1994 waren wiederum größere Reparaturen an den Windladen, dem Schwellwerk sowie dem Pedalwerk nötig, da - wie der heutige Orgelsachverständige Volker Lutz sagt - "die ursprüngliche Konstruktion - und die des 1989 reparierten Hauptwerks fehlerhaft war."
2004 - in der Zeit der Außenrenovierung - kam erneut die drängende Frage auf, wie man mit der reparaturbedürftigen Orgel weiterverfahren wolle. Man entschloss sich, der Außenrenovierung der Martinskirche den Vorrang zu geben und baute eine elektronische Setzeranlage ein, wobei am Spieltisch nur die allernotwendigsten Änderungen ausgeführt wurden. Auch die Schleifendichtungen des Hauptwerks und des Schwellwerks wurden aus Kostengründen nicht ersetzt.
Auch für den Laien wird in dieser Aufstellung deutlich, dass immer wieder überlegt wurde, wie die Orgel in der Martinskirche spielbereit gehalten werden könne. Leider jedoch können wir nicht weiterhin so verfahren.
Warum eine neue Orgel?
Der Orgelsachverständige Volker Lutz begründet dies in seinem Gutachten vom 1. Februar 2010 so: "Die Orgel zeigt in ihren Haupt-Bauteilen deutlich die Herkunft der frühen 50er Jahre: Die Metallpfeifen (...) sind bis in die 4-Lage aus Zink, damals verwendetes Ersatzmaterial anstatt der eigentlich richtigen Zinnlegierungen. Beim Bau der Windladen - eine "exotische" nicht lange gut funktionierende Bauweise, die aber kostensparend war - wurden weitgehend Sperrholz und Pressspanplatten verwendet."
Die Schleifendichtungen sind in Kunststoff ausgeführt. Der Weichmacher ist ausgedünstet. "Hier ist demnächst mit Störungen zu rechnen." Und so geht es noch weiter. Immer wieder wird deutlich, wie reparaturanfällig unsere Orgel doch geworden ist, sodass mit erheblichen Kosten in naher Zukunft zu rechnen sei.
Die Alternative: Reparaturen, mit z. T. erheblichem finanziellen Bedarf, oder Orgelneubau. Und der Orgelsachverständige spricht sich dafür unumwunden aus: "Ich empfehle dringend, auf einen Neubau zuzugehen. Für einen Neubau bietet der Kirchenraum günstige Voraussetzungen."
Und er schließt: "Mit den heute im Orgelbau (wieder) zur Verfügung stehenden erstklassigen Materialien und dem hohen Standard der Konstruktion, handwerklicher Arbeit und dem Wissen um Mensurierung und Intonationstechniken, die in der jüngeren Vergangenheit verloren gegangen waren, kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass einer heute gebauten Orgel eine lange Lebensdauer vorausgesagt werden kann."
Der Kirchengemeinderat hat sich mit der Orgel befasst und möchte mit dieser Stiftung die Basis schaffen, eine neue Orgel bauen zu können. Die neue Orgel wird etwa 800.000 Euro kosten. Da es für eine Orgel keine Zuschüsse aus der Kirchensteuer gibt, müssen die gesamten Kosten vollständig durch Spenden und Stiftungen aufgebracht werden.
Perspektiven, die eine neue Orgel für die Gemeinde und die Zukunft bietet
Die Orgel ist das komplexeste Musikinstrument, das wir kennen. Sie ist aber nicht nur Instrument, sondern zugleich liturgisches Objekt; sie ist Element der Kirchenmusik und somit Teilhaberin am Lob Gottes und an der Verkündigung des Evangeliums. Die Orgel ist eines der ältesten Musikinstrumente überhaupt und steht damit auch für die jahrtausendealte Tradition der Kirche seit der Antike. Sie ist kirchlicher Einrichtungsgegenstand und zugleich fähig, die Herzen und Seelen der Menschen zu berühren. Dies zeigt sich insbesondere in menschlichen (und gottesdienstlichen) Grenzsituationen wie Geburt, Tod und sonstigen kasualen Festen. Die Orgel ist aber auch eine beachtliche Ingenieursleistung unterschiedlichster Disziplinen. Sie ist sogar ein individuelles Kunstwerk, das in den jeweiligen Raum integriert werden muss - optisch wie akustisch. Es gibt kein Musikinstrument, an dessen Planung, Bau und Begleitung so viele Menschen gemeinschaftlich beteiligt sind: Orgelsachverständige, Organisten, Pfarrer, Kirchengemeinderäte, Stifter und Spender (öffentliche und private), kirchliche Gruppen, Schirmherren, Orgelbauer und viele andere Menschen, die sich für ein solches Projekt engagieren.
Warum machen diese Menschen das?
Heutige Orgeln sind auf so hochwertige Weise in Handarbeit gefertigt, dass sie bei guter Behandlung durchaus einige hundert Jahre alt werden können, was bei den Orgeln der Nachkriegszeit aufgrund der damals verwendeten Ersatzmaterialien und Provisorien nicht möglich war.
Manche Menschen setzen sich folglich für eine neue Orgel ein, weil ihnen die langfristige Erhaltung und die kreative Gestaltung ihres Kirchenraums viel bedeutet und sie ihre Kirchengemeinde in einem gemeinschaftlichen Projekt unterstützen möchten. Anderen liegt vor allem eine qualitätvolle Kirchenmusik am Herzen, und letzteres in zweifacher Hinsicht: die Menschen, die der Kirche und ihrer Botschaft nahestehen, wünschen sich Andacht, Lob Gottes oder Erbauung sowie Begleitung in Freude und Trauer in Gottesdienst und Konzert. Ferner vermag eine gute Orgel (wie auch sonstige inspirierende Kirchenmusik) Menschen anzuziehen, die sich selbst eher als kirchenfern bezeichnen und bildet dadurch eine soziale, kulturelle und vielleicht auch religiöse Brücke, die nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Eine gute Orgel zieht Menschen jeden Alters und jeder sozialen Prägung an. Somit kann ein von einer gegenwärtigen Gemeinschaft initiiertes Orgelprojekt zur Entstehung von zukünftiger Gemeinschaft beitragen und diese fördern.
Ich möchte alle Menschen ermutigen, sich mit dem Phänomen Orgel intensiver zu beschäftigen und sich von diesem großartigen Instrument be- und verzaubern zu lassen.
Jens Wollenschläger, Kantor
Warum gerade jetzt eine Stiftung?
Leider lösen sich Probleme nicht durch Aussitzen und Abwarten. Vielmehr muss mutig angefangen und gemeinsam das Notwendige getan werden. Die Orgel der Martinskirche muss, nach Abwägung aller Argumente, in nächster Zeit neu gebaut werden. Alles andere wäre eher fahrlässig. Um diesem Ziel näher zu kommen, hat der Kirchengemeinderat die Hoffnung, dass durch eine Stiftung, deren Vermögen in die Orgel umgeschichtet werden kann, die finanzielle Grundlage dafür geschaffen werde. Daneben hat die Stiftung das Ziel, mit dem Stiftungsgrundstock langfristig die kirchenmusikalische Arbeit in ihrer ganzen Bandbreite zu stützen und zu stärken. Deshalb mutig ans Werk - oder wie es Graf Eberhard I im Barte sagte: "Attempto!" Ich wage es! oder: Packe es an!
Wie werde ich Stifter/in? Viele Menschen meinen, Stifterin oder Stifter kann nur werden, wer über ein besonders großes Vermögen verfügt. Dem ist nicht so. Bereits ab 500 Euro haben Sie die Möglichkeit, sich dauerhaft in die Stiftung MusicaSacra, Orgelstiftung Martinskirche Möhringen, einzubringen. Am Ende der Broschüre finden Sie einen Zeichnungsbrief, den Sie heraustrennen, ausfüllen und uns zukommen lassen können. So setzen Sie ein Zeichen nachhaltiger Verantwortung für unsere Kirche. Als Gründungsstifter oder -stifterin gehören Sie zu den Pionieren der Stiftung MusicaSacra und erhalten eine Urkunde als Zeichen der Anerkennung und des Dankes.
Was ist der Unterschied zwischen einer Spende und einer (Zu-)Stiftung? Eine Spende muss zeitnah und in der Regel gänzlich zweckentsprechend verwendet (ausgegeben) werden. Stiftungsgelder aus Gründungs- oder Zustiftungen hingegen bleiben auf Dauer erhalten. Denn was einmal als Gründungsstiftung oder - nach der Gründung - als Zustiftung in das Stiftungsvermögen gegeben wurde, darf nicht verbraucht werden, sondern ist zu erhalten. Es wird im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gewinnbringend und sicher zugleich angelegt. Sodann werden die daraus resultierenden Erträge (z. B. Zinsen) für den Stiftungszweck zeitnah verwendet - und das auf unbegrenzte Zeit.
Zuwendung von Unternehmen Selbstverständlich können sich auch Unternehmen und andere juristische Personen in die Stiftung einbringen. Gerade für Unternehmen, die langfristig planen, ist das Engagement in einer Stiftung sehr attraktiv, nicht zuletzt im Sinne der internen und externen Unternehmenskommunikation.
Stiften aus freudigem Anlass Die Geburt eines Kindes, ein Geburtstag, eine Hochzeit, ein Jubiläum: sie können Anlass für eine Zuwendung an die Stiftung MusicaSacra sein. Als Geschenk lässt sich um eine Zuwendung an die Stiftung bitten. Nennen Sie hierzu den in Frage kommenden Gratulanten und Gästen die Bankverbindung der Stiftung.
Stiften als Kondolenz "Anstelle von Blumen bitten wir um eine Spende an die Stiftung MusicaSacra". So könnte in einer Traueranzeige deutlich gemacht werden, im Sinne des Verstorbenen diesen guten Zweck zu unterstützen.
Vermächtnis und Erbschaft Viele Menschen bewegt, was aus ihrem Vermögen wird. Auch nach ihrem Tod soll ihr Geld Gutes tun. Mit einem Vermächtnis zugunsten der Stiftung MusicaSacra oder indem die Stiftung als Erbin eingesetzt wird, ist dies möglich. Bezüglich der Gelder, Immobilien oder sonstigen Werte, die der Stiftung vermacht werden, ist die Stiftung von der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer befreit. Bei der Übertragung von Grundvermögen wird bei der Stiftung keine Grunderwerbssteuer fällig. Zuwendungen kommen der Stiftung somit gänzlich ohne Abzüge zu. Zudem kann selbst eine so genannte Stiftung von Todes wegen errichtet werden; hierzu gibt der Erblasser mit seinem Testament die Errichtung einer Stiftung vor. Wer solches beabsichtigt oder wer ein Vermächtnis macht oder die Stiftung als Erbin einsetzen will, bespricht sich am besten mit einem Notar oder Rechtsanwalt oder ersucht die Evang. Landeskirche um Beratung.
Steuern sparen durch Stiften Die Stiftung MusicaSacra ist steuerbegünstigt. Jede steuerpflichtige Person kann Zuwendungen an die Stiftung steuermindernd geltend machen, und zwar bis zu 20 Prozent der jährlichen Gesamteinkünfte oder bis zu vier Promille der Umsätze, Löhne und Gehälter. Außerdem genießen Stifter/innen - Gründungsstifter/innen und Zustifter/ innen - sogar besondere Steuervorteile: Zusätzlich, also über diese 20 Prozent bzw. vier Promille hinaus, können Zuwendungen ins Grundstockvermögen (Stiftungskapital) bis zu einer Million Euro steuerlich geltend gemacht werden; Finanzielle Mittel, die in die Stiftung gegeben werden, sind schenkungs- bzw. erbschaftssteuerfrei. Wer selbst geerbt hat, kann diesen Vorteil noch innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall geltend machen.